Einschulung

Mit 2 Monaten Verspätung war es endlich soweit, Andrés erster Schultag (abgesehen von der Einschulung). Durch Andrés Behinderungen braucht er während der gesamten Schulzeit eine Person, die bei ihm ist. Die Schule hat dieses Personal nicht und ist nach derzeitigem niedersächsischem Schulgesetz auch nicht dazu verpflichtet (wenn ich mich Irre bitte gleich melden).




Also waren wir auf der Suche nach einem Integrationshelfer, die bekannten Integrationshelfer vom Sozialamt und der Schule hatten nicht die medizinischen Qualifikationen. Wir schlugen den Kinderpflegedienst vor, der derzeit bei André tätig ist, auch für die Schulzeit einzusetzen. Mit diesem Vorschlag verwies das Sozialamt uns auf die Krankenkasse, da ja auch Behandlungspflege (nicht zu verwechseln mit Grundpflege) nötig ist und sie hierfür lt. Gerichtsurteil auch außerhalb des Zuhauses zuständig ist.




    Die Krankenkasse gab auch innerhalb einer Woche ihr OK für die Übernahme der durchzuführenden Maßnahmen der Behandlungspflege, allerdings nicht für die restliche Zeit. Die Suche nach einer Lösung für André fing 2 ½ Monate vor Einschulung an, einen Tag vor der Einschulung erhielten wir ein Schreiben vom Sozialamt das sie die restlichen Kosten nicht übernehmen werden. Wir gingen aber mit André trotzdem zur offiziellen Einschulung.

    Nach 1 1/2 Jahren ist nun die Kostenfrage geklärt, allerdings nicht zu unsrer Freude. Die Behandlungszeit während der Schule bezahlt die Krankenkasse, die restliche Zeit wird von unserem Pflegegeld abgezogen, sollte das Pflegegeld nicht reichen müssen wir einen Antrag beim Sozialamt stellen.